Ob sich die aufgeworfenen Fragen unter gleichen oder ähnlichen Umständen jederzeit wieder stellen können scheint ebenfalls fraglich, zumal im Wesentlichen sinngemäss geltend gemacht wird, der Beschwerdeführer habe in diesem konkreten Fall keinen nachweisebaren engen Kontakt zu einer Covid-19-positiven Person gehabt und erfülle damit die Voraussetzungen für eine Quarantäne nicht.14 Hinzu kommt, dass mittlerweile weder für Covid-19- Infizierte eine Isolation, geschweige denn für Kontaktpersonen eine Quarantäne angeordnet wird. Der Beschwerdeführer wird sich damit zukünftig aller Voraussicht nach auch nicht mehr in einer gleichen oder ähnlichen Situation befinden.