Überdies liegt es auch nicht im öffentlichen Interesse, ob die Quarantäne in diesem konkreten Einzelfall korrekt angeordnet worden ist. Ob sich die aufgeworfenen Fragen unter gleichen oder ähnlichen Umständen jederzeit wieder stellen können scheint ebenfalls fraglich, zumal im Wesentlichen sinngemäss geltend gemacht wird, der Beschwerdeführer habe in diesem konkreten Fall keinen nachweisebaren engen Kontakt zu einer Covid-19-positiven Person gehabt und erfülle damit die Voraussetzungen für eine Quarantäne nicht.14 Hinzu kommt, dass mittlerweile weder für Covid-19- Infizierte eine Isolation, geschweige denn für Kontaktpersonen eine Quarantäne angeordnet wird.