4/21 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2021.GSI.2486 Verfügung oder den angefochtenen Entschied besonders berührt ist (Bst. b) und ein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung oder Abänderung der Verfügung oder des Entscheids hat (Bst. c). 1.4.1 Der Beschwerdeführer hat am vorinstanzlichen Verfahren teilgenommen und ist als Adressat der angefochtenen Verfügung davon besonders berührt.