7. Am 17. November 2021 eröffnete die Rechtsabteilung ein formelles Beschwerdeverfahren und nahm das Schreiben vom 14. November 2021 als Beschwerde entgegen. Die Rechtsabteilung holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Vorinstanz beantragt in ihrer Beschwerdevernehmlassung vom 14. Januar 2022 sinngemäss die Abweisung der Beschwerde. 8. Mit unaufgeforderter Replik vom 21. Januar 2022 hielt der Beschwerdeführer an seinen Anträgen und Begründungen fest.