5. Innert erstreckter Frist ersuchte der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 4. November 2021 die Rechtsabteilung um eine Begründung für die Quarantäneanordnung. Er gab weiter an, erst nach Eingang dieser Begründung erklären zu können, ob er formell Beschwerde gegen die Verfügung vom 18. Oktober 2021 erheben möchte. Dem Schreiben legte der Beschwerdeführer die angefochtene Verfügung bei. 6. Mit Eingabe vom 14. November 2021 erhob der Beschwerdeführer schliesslich formell Beschwerde gegen die Verfügung vom 18. Oktober 2021 und beantragte die Aufhebung der angefochtenen Verfügung.