2/21 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2021.GSI.2486 Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) leitet, 8 den Beschwerdeführer auf, bis zum 4. November 2021 mitzuteilen, als was seine Eingabe entgegenzunehmen seien. Weiter wurde der Beschwerdeführer darauf hingewiesen, dass, im Falle einer formellen Beschwerde, die angefochtene Verfügung der Beschwerde beigelegt werden müsste.