3. Mit Schreiben vom 19. Oktober 2021 («Widerspruch gegen die Verfügung für A.___ vom 18. Oktober 2021») ersuchte der Beschwerdeführer die damalige Kantonsärztin um Beantwortung verschiedener Fragen. Er reichte dazu einige Fragen ein und beantragte weiter die Feststellung der Nichtigkeit der Verfügung vom 18. Oktober 2021. 4. Mit Schreiben vom 27. Oktober 2021 forderte die Rechtsabteilung des Generalsekretariats (fortan: Rechtsabteilung), welche die Beschwerdeverfahren für die Gesundheits-, Sozial- und