1. Nachdem am 1. September 2021 ein Schüler der Schule C.___ positiv auf Covid-19 getestet wurde, erhielten alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen der betroffenen Klasse eine Testempfehlung und der Kantonsärztliche Dienst (KAD) des Gesundheitsamtes (GA; fortan: Vorinstanz) ordnete für sieben Tage eine Maskenpflicht an.1 Weil am 10. und 15. September 2021 weitere Schülerinnen und Schüler positiv auf Covid-19 getestet wurden, sowie aufgrund der Tatsache, dass trotz Maskenpflicht Ansteckungen erfolgten, ordnete die Vorinstanz eine Ausbruchstestung am 16. September 20212 für die gesamte Schule C.___