9.4 Vorliegend unterliegt die Vorinstanz, sie hat daher den Beschwerdeführenden die Parteikosten zu ersetzen. Die Kostennote des Vertreters der Beschwerdeführenden vom 28. März 2022 beruht auf einem Zeitaufwand von 10.25 Stunden zu einem Ansatz von CHF 270.00 und beläuft sich auf CHF 2'852.10 (CHF 2'767.50 Honorar, CHF 84.60 Auslagen) zzgl. 7.7% Mehrwertsteuern von CHF 219.60. Angesichts der begrenzten Komplexität der Angelegenheit, dem dadurch gebotenen Aufwand und der Bedeutung der Streitsache ist der mit Kostennote vom 13. Januar 2022 geltend gemachte Aufwand als angemessen zu werten (vgl. auch die Detailangaben zur Kostennote gemäss Kontoblatt vom 28. März 2022).