Weiter ist zu berücksichtigen, dass gemäss Arztbericht von Dr. med. G.___ vom 1. Juli 2021 sowie Arztbericht vom 24. März 2022 der UPD im Längsverlauf die psychische Gesundheit des Beschwerdeführers 1 ebenfalls angeschlagen zu sein scheint, was die Ausgangslage noch verschlechtere.64 Es zeigt sich auch hier eine Wechselwirkung zwischen Kindeswohl und Elternwohl. Eine Verschlechterung des gesundheitlichen Zustands der Beschwerdeführerin 2 wirkt sich mehrfach negativ auf das Kindeswohl aus;