Zu den räumlichen Verhältnissen bringt die Vorinstanz in ihrer Stellungnahme vom 17. Februar 2022 vor, den Beschwerdeführenden stehe im ersten Stock der Kollektivunterkunft zu Dritt ein Viererzimmer zur Verfügung. Im ersten Stock seien ausschliesslich Familien untergebracht. Die durch alle Bewohnenden genutzte Gemeinschaftsküche befinde sich im Erdgeschoss und sei via Treppenhaus zugänglich. Im ersten Stock würden zwei von innen abschliessbare Herren- und zwei Damentoiletten zur Verfügung stehen. Weiter befinde sich im Erdgeschoss ein ebenfalls von innen abschliessbares Badezimmer mit einer Dusche, Lavabo und Toilette ausschliesslich für Frauen.