18/24 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2021.GSI.2376 daher lediglich als Richtlinie beigezogen werden, da ausserhalb des Regimes der Nothilfe die Anforderungen grundsätzlich weniger streng sein dürften, was sich beispielsweise auch bei der finanziellen Asylsozialhilfe im Vergleich zur (finanziellen) Nothilfe zeigt.