5.4.2.2 Die Vorinstanz vermutet, die weitgehende Isolation der psychisch belasteten Beschwerdeführerin 2 in einer Individualunterkunft sei vermutlich kontraproduktiv und würde die Fürsorgepflicht erschweren. Die «Vermutung» zeigt, dass sich die Vorinstanz keineswegs sicher ist, ob es der Beschwerdeführerin 2 in der Kollektivunterkunft tatsächlich besser gehe. Auch begründet sie nicht, weshalb den anderslautenden Einschätzungen der Gesundheitsfachpersonen nicht gefolgt wird.