Da sich der gesundheitliche Zustand der Beschwerdeführerin 2 jedoch zunehmend verschärfte, ist davon auszugehen, dass die unsicheren Zukunftsperspektiven zusammen mit der Wohnsituation und den familiären Problemen im Herkunftsland mehrere, die Erkrankung verstärkende Faktoren darstellen. Dass die Wohnsituation nicht Hauptauslöser des gesundheitlichen Zustands der Beschwerdeführerin 2 ist, bedeutet jedoch nicht automatisch, dass eine Unterbringung in der Kollektivunterkunft zumutbar ist oder dass sich die Situation der Beschwerdeführerin 2 in einer Individualunterkunft nicht stabilisieren könnte.