den depressiven Verstimmungen können weder das laufende Asylverfahren noch die Wohnsituation als Hauptauslöser des gesundheitlichen Zustands der Beschwerdeführerin 2 bezeichnet werden. Da sich der gesundheitliche Zustand der Beschwerdeführerin 2 jedoch zunehmend verschärfte, ist davon auszugehen, dass die unsicheren Zukunftsperspektiven zusammen mit der Wohnsituation und den familiären Problemen im Herkunftsland mehrere, die Erkrankung verstärkende Faktoren darstellen.