Auch bestehen keine Indizien, die gegen die Zuverlässigkeit der Berichte sprechen würden. Es bleibt zu beachten, dass die Arztberichte von behandelnden Ärztinnen stammen, die erfahrungsgemäss im Hinblick auf ihre auftragsrechtliche Vertrauensstellung in Zweifelsfällen eher zu Gunsten ihrer Patientin aussagen.55 Dies schliesst jedoch nicht aus, dass nachfolgend auf die glaubhaften Arztberichte abgestellt werden kann. 5.4.2 Spezifische individuelle Verletzlichkeit