Zudem wird in allen Arztberichten als Entlastung der Situation der Beschwerdeführerin 2 eine Sonderunterbringung empfohlen. Die nach der stationären Behandlung verfassten Arztberichte vom 1. und 2. Juli 2022 sahen des Weiteren bei einer Rückkehr in die Kollektivunterkunft ein Risiko einer erneuten Verschlechterung des Zustands der Beschwerdeführerin 2. Dass es zu einer Verschlechterung und Stagnation der Therapie gekommen ist, bestätigt sodann der Arztbericht vom 24. März 2022. Die Berichte sind insgesamt schlüssig, nachvollziehbar und die Empfehlung der Sonderunterbringung begründet. Auch bestehen keine Indizien, die gegen die Zuverlässigkeit der Berichte sprechen würden.