Der beiden Arztberichte der UPD und der Arztbericht von Dr. F.___ befassen sich eingehend mit der Vorgeschichte der Beschwerdeführerin 2. Auch hinsichtlich des Berichts von Dr. med. G.___ ist davon auszugehen, dass sie den Bericht in Kenntnis der krankheitsbezogenen Vorgeschichte der Beschwerdeführerin 2 erstellte, schliesslich ist die Beschwerdeführerin 2 seit der Schwangerschaft bei ihr in Behandlung. Die Arztberichte sind insgesamt übereinstimmend, obwohl sie nicht alle den gleichen Schwerpunkt legen und unterschiedlich detailliert gehalten sind.