Die Beschwerdeführerin 2 stelle sich regelmässig und pünktlich zu den Verlaufsterminen vor und zeige sich compliant. An Gesprächen nehme sie aktiv teil. In Anwesenheit ihrer Tochter – es fehle an einer Versorgungsalternative in Abwesenheit des Ehemannes – jongliere sie zwischen einer aufmerksamen Versorgung der Tochter und einer offenen Mitteilung ihres Erlebens. Eine beginnende Verbesserung der Symptomatik hätte im Verlauf bereits beobachtet werden können, jedoch mit anhaltender Stagnation in einem noch zu wenig kompensierten Zustand.