Der Ehemann, der bisher ihre einzige Ressource im Umfeld sei, habe im Rahmen seines Integrationsprozesses (Deutschkurs, Ausbildung zu Pflege-Assistent, Praktika) vermehrt die aktuelle Wohnung verlassen. Die Beschwerdeführerin 2 habe den Alltag ohne seine Unterstützung nicht mehr bewältigen können (Kochen, Haushalt). Die verbleibenden Ressourcen würde sie ihrer Tochter widmen. Der Ehemann habe sich gegenüber seiner Familie unterstützend gezeigt, komme jedoch selber an den Anschlag. Das Paar befinde sich in einem Autonomisierungswunsch und –prozess, bleibe jedoch abhängig von den Lebensumständen.