Sie beschreibe eine ausgeprägte Nervosität, die zur Zunahme des Rauchens und zu Schreiausbrüchen geführt habe. Trotz Reduktion der Spannung dadurch würden sich starke Schuldgefühle gegenüber der Tochter entwickeln, die sich im gleichen Raum befinde. Als Auslöser der posttraumatischen Belastungsstörung erkenne die Beschwerdeführerin 2 die diversen Erfahrungen in den früheren Asylunterkünften. Dort habe sie schwere Belastungssituationen miterlebt, wie gewalttätige Auseinandersetzungen, Messerstechereien, Bedrohung durch intoxikierte Mitmenschen, Einbrechen von Männern in die Frauendusche etc.