Durch die Optimierung der Wohnsituation könne ein unerlässlicher Beitrag zur Stabilisierung des psychischen Zustands der Beschwerdeführerin 2 geleistet werden. Die ständige Angst, die Anspannung und das Bedrohungserleben könne nur in einem ruhigen und subjektiv sicheren Wohnumfeld langsam abnehmen. Dies habe im stationären Rahmen gut beobachtet werden können. Sie empfehle deshalb im Interesse der Beschwerdeführerin 2 und ihrer Familie die Sonderunterbringung in Form einer eigenen Wohnung.53 5.4.1.3 Im Austrittsbericht von Oberärztin H.___ der UPD vom 2. Juli 2021 werden der Beschwerdeführerin 2 folgende Hauptdiagnosen gestellt: - schwere depressive Episode; F32.2