45 Abs. 1 SAFV).46 Zur Beurteilung, ob eine spezifische individuelle Verletzlichkeit vorliegt, sind nachfolgend in einem ersten Schritt die vier der Beschwerdeinstanz vorliegenden Arztzeugnisse zu würdigen und anschliessend die Umstände zu beleuchten, die zu einer spezifischen individuellen Verletzlichkeit führen und damit eine Unterbringung in einer Kollektivunterkunft unzumutbar machen könnten. 5.4.1 Beweiswürdigung von medizinischen Berichten