Schwangerschaft verschlimmerte, in ambulanter Behandlung bei Dr. med. G.___ befand.44 Aufgrund der steigenden Suizidgefahr hat die behandelnde Ärztin die Beschwerdeführerin 2 zu einer stationären psychiatrischen Behandlung auf der Kriseninterventionsstation (Mutter-Kind) der Universitären Psychiatrischen Dienste Bern (UPD) AG zugewiesen. Die Beschwerdeführerin 2 befand sich in der Folge vom 10. Mai 2021 bis 16. Juni 2021 in stationärer Behandlung, wo sich ihr Zustand stabilisierte.45 Angesichts der unbestrittenen, seit längerem andauernden, ernsthaften psychischen Erkrankung ist die Beschwerdeführerin 2 grundsätzlich als verletzlich einzuschätzen.