Gerade die geltend gemachten Themen wie Perspektivlosigkeit und Ausgang des Asylverfahrens würden auch durch den Umzug in eine Wohnung nicht besser. Zwar sei es nachvollziehbar, dass die Probleme aus Sicht der Betroffenen an der Wohnform festgemacht würden, jedoch könne sich im Fortgang der Betreuungsarbeit genau dieser Schritt als kontraproduktiv herausstellen, da die problemverursachenden Faktoren nicht beseitigt werden könnten. Bezüglich der Unterstützung erachtet die Vorinstanz die Begleitung in einer Kollektivunterkunft besser gewährleisten zu können als in einer individuellen Unterkunft.