Die Beschwerdeführenden müssten sich Unterstützung bei den Ärzten holen und selbst deren Intervention werde von der Vorinstanz nicht ernst genommen. Den absoluten Höhepunkt dieser völlig unhaltbaren Argumentation stelle die Bemerkung der Vorinstanz dar, bei einem negativen Ausgang des Asylbeschwerdeverfahrens müsse die Familie in ein Rückkehrzentrum umplatziert werden; erst eine Wohnung zu gewähren, nur um sie in diesem Falle wieder zu entziehen, könne sich auf die Betroffenen belastend auswirken, weshalb weiterhin die Unterbringung in einer Kollektivunterkunft als «zielführender» erachtet werde.