In der Stellungnahme vom 13. Januar 2022 zur Beschwerdevernehmlassung vom 22. November 2021 ergänzten die Beschwerdeführenden, die Vorinstanz suggeriere in der Beschwerdevernehmlassung ohne den geringsten Beweis, die Unterbringung in der Kollektivunterkunft sei für die Beschwerdeführenden besser. Die Behauptung von angeblicher «Unterstützung» und «Begleitung» finde in den Akten keine Stütze. Die Beschwerdeführenden müssten sich Unterstützung bei den Ärzten holen und selbst deren Intervention werde von der Vorinstanz nicht ernst genommen.