Die Beschwerdeführenden bringen in Ihrem Antrag auf Unterbringung in einer Individualunterkunft vom 2. Juli 2021 vor, dass die Beschwerdeführerin 2 von Anfang an sehr unter dieser Wohnform (Kollektivunterkunft) gelitten habe. Sie habe Angst, sich ausserhalb ihres Zimmers zu bewegen und ziehe sich deshalb stark zurück. Mit der Geburt der Beschwerdeführerin 3 habe sich das Problem verschärft. Ihre Ängste seien stärker geworden und sie habe sich zunehmend isoliert. Ihre Depression sei so ausgeprägt geworden, dass vom 10. Mai 2021 bis 16. Juni 2021 ein stationärer Aufenthalt auf der Kriseninterventionsstation der UPD nötig geworden sei.