10. Mit Instruktionsverfügung vom 7. Februar 2022 wurden die Beschwerdeführenden und die Vorinstanz aufgefordert, sich zu den aktuellen Wohnverhältnissen (insbesondere sanitäre Anlagen) der Beschwerdeführenden in der Kollektivunterkunft zu äussern. 11. Mit Eingabe vom 17. Februar 2022 äusserte sich die Vorinstanz und mit Stellungnahme vom 25. Februar 2022 die Beschwerdeführenden zu den Wohnverhältnissen in der Kollektivunterkunft.