2/24 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2021.GSI.2376 7. Mit Instruktionsverfügung vom 4. Oktober 2021 wurde die Vorinstanz erstmals und mit Instruktionsverfügung vom 25. November 2021 erneut aufgefordert, eine Beschwerdevernehmlassung und die vollständigen Vorakten im Original chronologisch geordnet der Rechtsabteilung einzureichen.