27/28 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2021.GSI.2348 III. Entscheid 1. Die Beschwerde vom 22. September 2021 wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. 2. Die Verfahrenskosten, festgesetzt auf CHF 1’500.00, werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt nach Rechtskraft dieses Entscheides.