Das von der Beschwerdeführerin als «Zusicherung» bezeichnete Zitat aus der Aktennotiz ist im Gesamtkontext also nichts weiter als ein Angebot, einen Antrag auf Übernahme der Planungskosten für den IV-Bereich zu prüfen. Weiter ist auch die Erhöhung der Leistungspreise weder eine Zusicherung noch mit der Übernahme der Verantwortung, dass das Projekt nicht weiterverfolgt wurde, gleichzusetzen. Es besteht somit keine Vertrauensgrundlage auf die sich die Beschwerdeführerin berufen könnte.