hätte vertrauen dürfen. Weiter ist zu berücksichtigen, dass in derselben Aktennotiz unter dem Punkt «Weiteres Vorgehen» präzisiert wird, dass seitens der Vorinstanz die Bereitschaft bestehe, einen Antrag auf Übernahme der Planungskosten für den IV-Bereich im Rahmen des rechtlich Möglichen zu prüfen.109 Das von der Beschwerdeführerin als «Zusicherung» bezeichnete Zitat aus der Aktennotiz ist im Gesamtkontext also nichts weiter als ein Angebot, einen Antrag auf Übernahme der Planungskosten für den IV-Bereich zu prüfen.