So teilte sie mit, dass ihr bewusst sei, dass sich die Klientel verändere und mit dem vorliegenden Projekt nur ungenügend auf diese Veränderung reagiert werden könne. Ein Abbruch der Gebäude sei jedoch von kantonalen Behörden seinerzeit nicht genehmigt worden. Weiter erachte sie eine Amortisationszeit von 50 Jahren als untragbar lange. Auch der Projektleiter der Beschwerdeführerin räumte ein, dass entweder eine Sonderfinanzierung mit einer Ausnahme von der Refinanzierungspflicht gesprochen werden oder aber das ganze Projekt gestoppt werden müsse.107