JGK104 über die Nachfrage-Trends.105 Mit Schreiben vom 2. September 2019 führte die Vorinstanz aus, dass sie die Unterlagen des Gesuchs um einen Ausführungskredit geprüft habe und die baulichen Massnahmen als verhältnismässig und für die Versorgungssicherheit im Kanton als wichtig erachte. Auch die baufachliche Prüfung komme zu einem überwiegend positiven Ergebnis. Fragen würden sich jedoch hinsichtlich der Kosten ergeben. Mit dem Projekt gehe die Beschwerdeführerin ein erhebliches Refinanzierungsrisiko ein.106