aufgeführt.102 So erklärte die Vorinstanz am 23. November 2018 zwar, das Bauprojekt vorantreiben zu wollen, wies jedoch auch darauf hin, dass den sich seit Bauplanungsbeginn veränderten Gegebenheit, insbesondere dem Trend weg von stationären Platzierungen hin zur ambulanten Betreuung, Rechnung getragen und die Infrastruktur mit einer gewissen Flexibilität geplant werden müsse.103 Als Grundlage für die gestellten Anforderung an die Infrastruktur bediente die Vorinstanz die Beschwerdeführerin per E-Mail vom 23. November 2018 mit dem Datenbericht der