Hierzu ist festzuhalten, dass die Vorinstanz wie auch die seit 2022 zuständigen Ämter AKVB und KJA die Leistungspreise der Beschwerdeführerin ab dem Jahr 2021 bis mindestens 2025 insgesamt um CHF 500’000.00 pro Jahr erhöhten haben, um die Kosten für aufgestaute Unterhaltsarbeiten zu decken.87 Der Beschwerdeführerin stehen somit bis Ende 2025 insgesamt CHF 2.5 Mio. Mehreinnahmen zur Verfügung. Diese Mehreinnahmen sind für dringend anfallende Unterhaltsarbeiten und nicht zur Deckung der Planungskosten für den IV-Anteil bestimmt. Allerdings macht die Beschwerdeführerin geltend, ihr würden die Infrastrukturgelder aus dem IV-Bereich für die dringliche Substanzerhaltung