im Endeffekt sämtliche Planungskosten von CHF 1’707’706.40 durch den Kanton zu finanzieren, obwohl die mit Verfügungen vom 13. September 2011 und vom 5. Oktober 2016 prospektiv gewährten Staatsbeiträge mit dem unmissverständlichen Hinweis erfolgten, dass eine nachträgliche Subventionierung allfälliger Mehrkosten ausgeschlossen ist.85 Unter Berücksichtigung dieser Umstände (prospektiv gewährte Staatsbeiträge für Planungskosten, Ausschluss Übernahme von Mehrkosten, nicht respektierter Verteilschlüssel mit Übernahme von 40 % des IV-Anteils, Entgegenkommen durch vorzeige Abschreibung) sowie angesichts des Grundsatzes, dass die effektiven Kosten bei der Gewäh-