Am 13. September 2011 gewährte die damalige GEF der Beschwerdeführerin einen Staatsbeitrag von CHF 497’926.00 für die Erstellung eines Vorprojekts und die Vorinstanz leistete ihr am 5. Oktober 2016 einen weiteren Staatsbeitrag (Projektierungskredit) von CHF 930’000.00.79 Die Beschwerdeführerin hat somit Staatsbeiträge des Kantons von insgesamt CHF 1’427’926.00 für die Planung