5.2.4 Die effektiven Planungskosten belaufen sich gemäss der Abrechnung der Beschwerdeführerin auf insgesamt CHF 1’707’706.40.77 Nach dem (unbestrittenen) Verteilschlüssel gemäss der Verfügung vom 5. Oktober 2016 sollte der Kanton 72.6 % und die IV 27.4 % dieser Planungskosten tragen. Der Abrechnung der Beschwerdeführerin zufolge entspricht dies einem Kantonsanteil von CHF 1’239’794.80 (72.6 %) und einem IV-Anteil von CHF 467’911.60 (27.4 %).78