5.2.1 Die Beschwerdeführerin betreibt ein Schulheim und erbringt demnach Leistungen im Bereich der institutionellen Sozialhilfe im Sinne von Art. 58 aSHG. Als Leistungserbringerin hat sie grundsätzlich Anspruch auf Abgeltung der von ihr erbrachten Leistungen (Art. 74 ff. aSHG). Nachfolgend ist zu prüfen, ob die Beschwerdeführerin Anrecht auf Gewährung eines zusätzlichen Staatsbeitrags für die von ihr mit IV-Infrastrukturgelder finanzierten Planungskosten im Umfang von CHF 282’706.00 hat.