4.3 Vorliegend ist zu prüfen, ob die Beschwerdeführerin Anspruch auf die Gewährung eines zusätzlichen Staatsbeitrags für die mit IV-Infrastrukturgelder finanzierten Planungskosten von CHF 282’706.00 hat.60 Um diesen Antrag im Gesamtzusammenhang zu prüfen, sind Kenntnisse über die Eckpunkte der Vorgeschichte, als rechtserheblich zu beurteilen. Es ist jedoch – entgegen den Vorbringen der Beschwerdeführerin – nicht erforderlich, die Vorgeschichte in allen Details zu kennen und zu würdigen, da letztlich nicht die Vorgeschichte, sondern der Antrag um einen zusätzlichen Staatsbeitrag zu beurteilen ist.