In der Aktennotiz von der Besprechung vom 19. Dezember 2019 seien die negativen Einschätzungen der ordentlichen Refinanzierbarkeit des Projektes, vom Projektleiter und der damaligen Stiftungsratspräsidentin festgehalten. Aus Sicht der Vorinstanz werde ferner ihr Schreiben vom 2. September 2019 irreführend zitiert. Die zentrale Aussage des Schreibens sei, dass das Projekt, wie vorgelegt, voraussichtlich nicht refinanzierbar sei.55 Die Erhöhung der Leistungspreise würden dem unverzüglichen Nachholen des vernachlässigten Gebäudeunterhalts dienen. Diese Mittel würden weder eine Kompensation für das nicht realisierte Investitionsprojekt noch ein Schuldeingeständnis repräsentieren.56