So werde darauf verwiesen, dass auch für die Zeit nach dem Übergang in die Zuständigkeitsbereiche der Bildungsund Kulturdirektion und der Direktion für Inneres und Justiz ab 2022, die finanzielle Tragbarkeit von Investitionsprojekten, gegeben sein müsse. Es sei genau diese Anforderung der langfristigen finanziellen Tragbarkeit, die durch das vorgelegte Investitionsprojekt nicht habe erfüllt werden können. In der Aktennotiz von der Besprechung vom 19. Dezember 2019 seien die negativen Einschätzungen der ordentlichen Refinanzierbarkeit des Projektes, vom Projektleiter und der damaligen Stiftungsratspräsidentin festgehalten.