Sie ergänzte, aus der Aktennotiz vom 23. November 2018 und dem Schreiben der Vorinstanz vom 2. September 2019 ergäben sich keine Hinweise darauf, dass der Kanton das Bauprojekt in Frage stellen würde. Im Gegenteil werde das Bestreben erklärt, die Bearbeitung des Projekts voranzutreiben, um dieses dem Regierungsrat zu unterbreiten. Weiter sei festgehalten, die baulichen Massnahmen seien verhältnismässig und für die Versorgungssicherheit wichtig. Die baufachliche Prüfung komme zu einem überwiegend positivem Ergebnis. 49