In der Beschwerdevernehmlassung vom 29. Dezember 2021 erklärt die Vorinstanz, die dem Gesuch um einen zusätzlichen Staatsbeitrag von CHF 285’000.00 vorangegangene Geschichte werde in der angefochtenen Verfügung nur kurz bzw. soweit zum Verständnis nötig wiedergegeben. Dies, da sich die Vorgeschichte auf ein Investitions- und Sanierungsprojekt beziehe, während vorliegend ein Gesuch um zusätzliche Staatsbeiträge zu beurteilen sei. Entgegen den Vorbringen der Beschwerdeführerin könne daraus keine unvollständige Sachverhaltsfeststellung abgeleitet werden.