Zusammenfassend sei festzustellen, dass die Beschwerdeführerin mit erheblichem Aufwand während über zehn Jahren mit vollständigem Wissen der kantonalen Verantwortlichen ein bauliches Sanie- rungs- und Erneuerungsprojekt verfolgt habe, welches ebendiese kantonalen Verantwortlichen im Dezember 2019 in leichtfertiger Weise zum Absturz gebracht hätten. Unter diesen Umständen müsse der Kanton Bern nun die Beschwerdeführerin aber finanziell schadlos halten für ihre Aufwendungen