Nicht nachvollziehbar seien die Ausführungen der Vorinstanz, welche wiederholt auf den «IV-Bereich» Bezug nehmen würden, für welchen der Kanton Bern nicht zuständig sei, beziehungsweise keine Beiträge leisten könne. Diese Argumentation sei deshalb unverständlich, weil sich die IV bereits 2008 aus der Mitfinanzierung von Bau und Betrieb der Institutionen im Behindertenbereich zurückgezogen habe und die volle fachliche und finanzielle Verantwortung hierfür ab diesem Zeitpunkt den Kantonen übertragen worden sei.