11/28 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2021.GSI.2348 Nachteil daraus erwachsen, dass ihre Liegenschaften gemäss Auffassung der kantonalen Verantwortlichen angeblich über eine ungenügende Nutzungsflexibilität verfügen und die Bauten «nicht intelligent» erstellt worden seien, zumal sie seinerzeit unter erheblicher Mitwirkung und Mitverantwortung des Kantons errichtet worden seien.42