Damit seien nicht nur massive personelle Aufwendungen der Beschwerdeführerin, sondern auch erhebliche finanzielle Vorinvestitionen zunichtegemacht worden. Als geradezu fadenscheinig müsse die für den Projektstopp vorgebrachte Erklärung bezeichnet werden, das Projekt erweise sich aufgrund «der sich verändernden Versorgungslandschaft» hin zu «künftig vermehrt ambulanten Betreuungsangeboten» als «problematisch». Es sei nicht nachvollziehbar, aufgrund welcher Fakten diese Aussage erfolgt sei, zumal die GSI im Behindertenbereich bekanntlich bis heute über keinerlei Versorgungsplanung verfüge, welche als Grundlage für konsistente Entscheide dienen könnte.